Wer bereits mehrere Einträge in Flensburg hat, möchte meist vor allem eines wissen: Bleibt die Fahrerlaubnis noch bestehen oder ist der Führerschein bald weg? Entscheidend sind die acht Punkte im Fahreignungsregister, aber auch die Zwischenstufen, Tilgungsfristen und Möglichkeiten zum Punkteabbau spielen eine wichtige Rolle.
Die entscheidende Grenze liegt bei acht Punkten
- Bis 3 Punkte gibt es normalerweise noch keine behördliche Maßnahme.
- Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung.
- Bei 6 oder 7 Punkten wird der Fahrer verwarnt.
- Ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
- Ein freiwilliges Seminar kann zwischen 1 und 5 Punkten einmalig einen Punkt abbauen.

Wie viele Punkte darf man in Flensburg haben?
Die kurze Antwort lautet: Bis zu sieben Punkte sind grundsätzlich möglich, ohne dass allein deshalb die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sobald sich jedoch acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
Das ergibt sich aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG. Umgangssprachlich spricht man von Punkten in Flensburg, offiziell werden die Einträge im Fahreignungsregister, kurz FAER, beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.
| Punktestand | Maßnahme | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| 0 bis 3 Punkte | Vormerkung | Noch keine gestufte Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde |
| 4 bis 5 Punkte | Ermahnung | Hinweis auf das Punktesystem und ein mögliches Fahreignungsseminar |
| 6 bis 7 Punkte | Verwarnung | Letzte Warnstufe vor dem Entzug |
| Ab 8 Punkten | Entziehung | Die Fahrerlaubnis wird entzogen |
Meine klare Empfehlung ist, spätestens bei sechs Punkten nicht mehr abzuwarten. Ein weiterer Verstoß kann die entscheidende Grenze überschreiten, auch wenn der neue Bußgeldbescheid erst Wochen oder Monate später eintrifft.
So führt das Punktesystem Schritt für Schritt zum Entzug
Vier oder fünf Punkte
Bei diesem Stand verschickt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Ermahnung. Darin wird auf das Fahreignungs-Bewertungssystem hingewiesen. Außerdem wird erklärt, dass ein freiwilliges Fahreignungsseminar unter bestimmten Voraussetzungen einen Punkt abbauen kann.
Sechs oder sieben Punkte
Jetzt folgt eine Verwarnung. Ein Seminar ist weiterhin möglich, bringt aber keinen Punktabzug mehr. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum: Wer erst nach der Verwarnung reagiert, kann zwar sein Verkehrsverhalten aufarbeiten, sein Punktekonto dadurch aber nicht mehr reduzieren.
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Ab acht Punkten
Mit acht Punkten gilt der Fahrer nach dem Gesetz als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis. Das ist etwas anderes als ein befristetes Fahrverbot, denn die Fahrerlaubnis erlischt und muss später neu beantragt werden.
Für die behördliche Maßnahme ist nicht allein der Tag entscheidend, an dem der Bescheid zugestellt wird. Maßgeblich ist grundsätzlich der Punktestand zum Zeitpunkt der letzten relevanten Tat, sofern diese später rechtskräftig geahndet wird. Diese Besonderheit kann bei knappem Punktestand eine große Rolle spielen.
Wie viele Punkte einzelne Verstöße bringen können
Ein Verkehrsverstoß führt nicht automatisch zu einem Punkt. Eingetragen werden nur bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind. Je nach Schwere gibt es einen, zwei oder drei Punkte.
| Bewertung | Typische Einordnung | Folge |
|---|---|---|
| 1 Punkt | Schwerwiegende Ordnungswidrigkeit ohne Regelfahrverbot | Eintrag im FAER |
| 2 Punkte | Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder bestimmte Verkehrsstraftat | Deutlich längere Tilgungsfrist |
| 3 Punkte | Verkehrsstraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | Sehr schwerwiegender Eintrag |
Ein praktisches Beispiel ist eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nach Höhe, Ort und Umständen kann sie einen oder zwei Punkte auslösen. Verstöße wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, gefährliche Straßenrennen oder bestimmte Fälle von Unfallflucht können dagegen mit zwei oder drei Punkten bewertet werden.
Parkverstöße oder kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen führen nicht automatisch zu einem Eintrag. Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Bußgeldes, sondern der konkrete Tatbestand und die gesetzliche Bewertung.
Punkte abbauen oder automatisch verlieren
Ein aktiver Punkteabbau ist nur eingeschränkt möglich. Wer zwischen einem und fünf Punkten hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einmalig einen Punkt abbauen. Das ist höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Nach einer Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten kann das Seminar zwar noch besucht werden, es führt dann aber nicht mehr zum Punktabzug. Die Teilnahme ersetzt auch keinen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid.
| Eintragung | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2 Jahre und 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftat mit 3 Punkten | 10 Jahre |
Die Fristen laufen grundsätzlich unabhängig voneinander. Ein neuer Punkt verlängert die Tilgungsfrist eines alten Eintrags nicht mehr. Trotzdem sollte man nicht einfach auf den automatischen Verfall hoffen, denn bis dahin kann jeder weitere Verstoß die Fahrerlaubnis gefährden.
Was bei acht Punkten wirklich passiert
Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man nicht mehr fahren darf, sobald die Entscheidung wirksam ist. Den Führerschein lediglich für einige Wochen abzugeben, wie bei einem Fahrverbot, reicht hier nicht aus.
Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens nach sechs Monaten erteilt werden. Dafür muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In der Regel wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, verlangt, um die wiederhergestellte Fahreignung nachzuweisen.
Die sechs Monate sind keine automatische Wartezeit mit anschließender Rückgabe. Die Behörde prüft den Antrag und kann weitere Nachweise verlangen. Wer während des Entzugs trotzdem fährt, begeht in der Regel Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat mit erheblichen zusätzlichen Folgen.
Der Entzug kann außerdem aus anderen Gründen erfolgen, etwa wegen Alkohol, Drogen, einer besonders gefährlichen Verkehrsstraftat oder fehlender körperlicher beziehungsweise charakterlicher Eignung. Die Acht-Punkte-Grenze ist daher nicht der einzige mögliche Grund für den Verlust der Fahrerlaubnis.
So lässt sich der eigene Punktestand zuverlässig prüfen
Den aktuellen Punktestand kann man kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Möglich ist die Auskunft online, schriftlich oder persönlich. Für den Online-Antrag wird in der Regel ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt.
Ich würde die Auskunft nicht erst anfordern, wenn bereits sieben Punkte im Raum stehen. Sinnvoll ist es, die gespeicherten Einträge frühzeitig zu prüfen und dabei besonders auf Rechtskraft, Tattag und Tilgungsdatum zu achten.
Kommt ein Bußgeldbescheid mit einem möglicherweise falschen Vorwurf, läuft für den Einspruch normalerweise eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Bei einem Punktestand nahe an der Entzugsgrenze kann eine verkehrsrechtliche Beratung sinnvoll sein, weil ein einzelner fehlerhafter Eintrag entscheidend sein kann.
Warum sieben Punkte kein sicherer Puffer sind
Wer sieben Punkte hat, darf zwar grundsätzlich noch fahren, befindet sich aber unmittelbar vor der Entzugsgrenze. Ein weiterer schwerer Verstoß kann genügen, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch ein befristetes Fahrverbot wegen eines einzelnen neuen Verstoßes bleibt davon unabhängig möglich.
Am sinnvollsten ist deshalb eine nüchterne Prüfung des eigenen FAER-Auszuges. Stimmen alle Daten, sollte man die verbleibenden Punkte ernst nehmen, Tilgungsfristen im Blick behalten und freiwillige Maßnahmen rechtzeitig nutzen, solange ein Punkteabbau noch möglich ist.