Ein kurzer Blick aufs Smartphone an der roten Ampel wirkt harmlos, kann aber bereits ein teurer Verstoß sein. Entscheidend ist nicht nur, ob telefoniert wird, sondern ob das Gerät aufgenommen, gehalten oder während der Fahrt länger bedient wird. Hier findest du die aktuellen Bußgelder, Punkte, möglichen Fahrverbote und die wichtigsten Ausnahmen für Auto- und Radfahrer.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- 100 Euro und 1 Punkt drohen bei rechtswidriger Handynutzung am Steuer eines Kraftfahrzeugs.
- Bei Gefährdung werden 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig.
- Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Das Handy darf während der Fahrt nur ohne Aufnehmen oder Halten und mit sehr kurzer Blickzuwendung genutzt werden.
- An einer roten Ampel reicht die Start-Stopp-Automatik nicht. Der Motor muss vollständig ausgeschaltet sein.

Welche Strafe droht für das Handy am Steuer?
Für ein Kraftfahrzeug sieht der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg vor. Das gilt nicht nur für das klassische Telefonieren am Ohr. Auch das Schreiben einer Nachricht, das Lesen einer E-Mail oder das kurze Ablehnen eines Anrufs kann einen Verstoß darstellen, wenn das Smartphone dafür in die Hand genommen wird.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät während der Fahrt rechtswidrig benutzt | 100 Euro | 1 | Nein |
| Handynutzung mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| Handynutzung mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| Handynutzung beim Radfahren | 55 Euro | Keine | Nein |
Die genannten Beträge sind Regelsätze. Hinzu kommen bei einem Bußgeldbescheid in der Regel Gebühren und Auslagen. Ein einmonatiges Fahrverbot ist außerdem nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Der Führerschein muss für diesen Zeitraum abgegeben werden, die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Die Einordnung kann sich deutlich verschärfen, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein Unfall passiert. Bei einem Unfall mit Verletzten können neben der Ordnungswidrigkeit weitere rechtliche Folgen hinzukommen. Ich würde deshalb nicht darauf setzen, dass ein kurzer Griff zum Handy schon niemandem auffällt oder folgenlos bleibt.
Wann ist die Nutzung während der Fahrt verboten?
§ 23 der Straßenverkehrs-Ordnung erfasst weit mehr als Smartphones. Gemeint sind elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation. Dazu zählen unter anderem Tablets, Navigationsgeräte, Smartwatches, Laptops, E-Book-Reader und bestimmte fest eingebaute Touchscreens.
Verboten ist die Nutzung grundsätzlich dann, wenn das Gerät aufgenommen oder gehalten wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich telefoniert wird. Wer das Handy auf dem Oberschenkel hält, eine Nachricht liest oder während der Fahrt die Uhrzeit abruft, bewegt sich bereits im problematischen Bereich.
Welche Bedingungen gelten für eine erlaubte Bedienung?
Eine Bedienung ist nur zulässig, wenn das Gerät nicht in der Hand liegt und der Blick höchstens kurz und an die Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst vom Verkehr abgewendet wird. Das Gesetz nennt dabei keine feste Zeitspanne in Sekunden. Ob ein Blick noch kurz war, hängt deshalb immer von der konkreten Situation ab.
Ein Smartphone in einer stabilen Halterung darf beispielsweise als Navigationsgerät dienen. Das bedeutet aber nicht, dass während der Fahrt in Ruhe ein neues Ziel eingegeben, eine lange Nachricht gelesen oder durch mehrere Menüs gewischt werden darf. Für solche Tätigkeiten sollte das Fahrzeug sicher abgestellt sein.
Telefonieren mit Freisprecheinrichtung
Telefonieren ist nicht automatisch verboten. Eine fest eingebaute Freisprechanlage, ein Bluetooth-System oder ein geeignetes Headset kann erlaubt sein, solange das Smartphone nicht in die Hand genommen wird. Auch bei einer Freisprecheinrichtung bleibt die Pflicht bestehen, die Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu richten.
Aus meiner Sicht ist die Sprachsteuerung die sinnvollste Lösung. Sie reduziert die Bedienung auf ein Minimum und verhindert, dass aus einem kurzen Anruf schnell eine längere Ablenkung wird.
Was gilt an der roten Ampel und im Stau?
Viele Missverständnisse entstehen bei stehenden Fahrzeugen. Ein Auto, das an einer roten Ampel wartet oder im Stau steht, gilt nicht automatisch als rechtlich unproblematisch. Für ein Kraftfahrzeug darf das Handy nur benutzt werden, wenn es steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
Die Start-Stopp-Automatik reicht dafür nicht aus. Schaltet sich der Motor an der Ampel oder im Stau vorübergehend selbst ab, gilt das rechtlich nicht als vollständiges Ausschalten. Wer in dieser Situation das Smartphone aufnimmt, kann daher ebenso ein Bußgeld riskieren wie während der Weiterfahrt.
Anders ist die Situation beim Fahrrad. Radfahrende dürfen ein elektronisches Gerät im Stand benutzen, etwa während des Wartens an einer roten Ampel. Sobald das Fahrrad wieder bewegt wird, gilt jedoch auch hier das Verbot der Aufnahme und rechtswidrigen Bedienung.
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Wann ist das Handy im stehenden Auto erlaubt?
Wer das Fahrzeug sicher abstellt und den Motor ausschaltet, darf das Smartphone in die Hand nehmen. Das gilt etwa auf einem Parkplatz oder am Straßenrand, sofern dort das Halten beziehungsweise Parken erlaubt ist. Ein bloßes Abbremsen oder kurzes Anhalten reicht nicht.
Für mich ist die praktische Faustregel einfach: Muss ich das Handy in die Hand nehmen, fahre ich rechts ran, stelle den Motor ab und erledige die Sache erst dann. Das dauert meist weniger als eine Diskussion über einen Bußgeldbescheid.
Wie lassen sich Navigation und Smartphone legal nutzen?
Die Navigation ist der häufigste Grund, warum Fahrer ihr Handy während der Fahrt bedienen möchten. Rechtlich vertretbar ist sie, wenn das Gerät fest in einer Halterung sitzt und nur kurz auf das Display geschaut wird. Die Route sollte vor dem Losfahren eingestellt werden.
- Erlaubt: kurze Kontrolle der nächsten Abbiegerichtung bei guter Sicht und übersichtlicher Verkehrslage.
- Riskant: längeres Lesen der Karte, Scrollen oder die Suche nach einer neuen Adresse während der Fahrt.
- Nicht erlaubt: das Smartphone aus der Halterung nehmen, um die Navigation zu bedienen.
- Sicherer: Sprachsteuerung nutzen oder an einer geeigneten Stelle anhalten.
Auch eine Smartwatch ist kein Freibrief. Ein kurzer Blick auf die Uhr kann unter den gesetzlichen Bedingungen möglich sein, doch Nachrichten lesen oder längere Eingaben lenken deutlich ab. Bei eingebauten Fahrzeug-Touchscreens kommt es ebenfalls darauf an, welche Funktion bedient wird und wie lange der Blick vom Verkehr weggeht.
Wer Musik auswählen, eine Adresse eintippen oder eine Nachricht diktieren möchte, sollte das vor der Fahrt erledigen. Sprachsteuerung hilft, hat aber Grenzen, wenn die Verkehrslage bereits anspruchsvoll ist. Bei dichtem Verkehr, schlechter Sicht oder starkem Regen ist selbst ein kurzer Blick nicht automatisch angemessen.
Was passiert nach einer Kontrolle oder einem Bußgeldbescheid?
Ein Handyverstoß kann durch die Beobachtung von Polizeibeamten, durch Bildmaterial oder andere Beweismittel festgestellt werden. Dass sich ein Smartphone im Fahrzeug befindet, reicht allein jedoch nicht aus. Entscheidend ist, ob eine rechtswidrige Nutzung nachgewiesen werden kann.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte zuerst prüfen, welcher konkrete Tatbestand vorgeworfen wird. Geht es um den Grundverstoß, eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung? Diese Unterscheidung entscheidet über Höhe, Punkte und Fahrverbot.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn die Situation anders war als beschrieben, die Identität des Fahrers unklar ist oder die behauptete Nutzung nicht ausreichend belegt wurde. Eine pauschale Ausrede hilft dagegen selten.
Die Punkte bleiben ebenfalls nicht unbegrenzt gespeichert. Ein Punkt für eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit wird grundsätzlich nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte wegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung grundsätzlich nach fünf Jahren. Bei insgesamt acht Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wobei ältere Eintragungen und die gesamte Punktesituation maßgeblich sind.
Der einfachste Weg, Bußgeld und Punkte zu vermeiden
Die sicherste Lösung ist eine feste Routine. Navigation, Musik und wichtige Nachrichten werden vor der Abfahrt vorbereitet, Anrufe laufen über die Freisprecheinrichtung und für jede manuelle Eingabe wird das Fahrzeug vollständig abgestellt.
Besonders die rote Ampel verleitet zu falscher Sicherheit. Wer sich merkt, dass eine Start-Stopp-Automatik den Motor rechtlich nicht vollständig ausschaltet, vermeidet einen der häufigsten Fehler. Ein paar Sekunden Geduld sind deutlich günstiger als 100 Euro, ein Punkt oder sogar ein einmonatiges Fahrverbot.
Mein Rat bleibt deshalb klar: Das Smartphone gehört während der Fahrt außer Reichweite oder in eine feste Halterung. Je weniger spontane Bedienung nötig ist, desto kleiner ist nicht nur das Bußgeldrisiko, sondern vor allem die Gefahr, einen entscheidenden Moment im Verkehr zu verpassen.